Arbeitsrecht
Für Arbeitnehmer…
… geht es in den meisten Fällen darum, sich gegen eine Kündigung oder sonstige Maßnahmen des Arbeitgebers (z. B. Abmahnung, Mobbing, Zeugnis, etc.) zu wehren. Vielfach werden auch Urlaubsansprüche, die Bezahlung von Lohn und Zuschlägen oder auch ein Schwerbehindertenschutz nicht korrekt umgesetzt, so daß anwaltliche Hilfe dringend geboten ist.
Während bei Fragen des Mobbings oder der nicht korrekten Lohnabrechnung zunächst die außergerichtliche Korrespondenz vielfach Abhilfe schaffen kann, gilt dies nicht bei einer Kündigung.
Hier spielt der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle, denn die nötige Kündigungsschutzklage muß vor Ablauf von 3 Wochen seit dem Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Falls nicht, gilt die Kündigung per gesetzlicher Fiktion, als rechtmäßig.
Im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird dann die Frage geklärt, ob der Ausspruch der Kündigung rechtswidrig gewesen ist, etwa weil das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ein ausreichender Kündigungsgrund fehlt.
Liegen Indizien für eine solche Rechtswidrigkeit vor, wird schon im Rahmen des kurzfristig anberaumten, sog. Gütetermins beim Arbeitsgericht geprüft, ob die Parteien sich auf eine gütliche Einigung verständigen können. Das bedeutet meist, dass geschaut wird, ob die Parteien sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung verständigen können. Aber auch die Verständigung auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist möglich.
Klappt das nicht, so folgt dann einige Zeit später ein sog. Kammertermin, der durch entsprechende Schriftsätze vorbereitet wird, in denen die Parteien ihre jeweiligen Argumente umfassend vorzutragen haben. Auch im Rahmen des Termins zur Kammerverhandlung wird vielfach noch einmal versucht, eine gütliche Einigung zu finden.
Für Arbeitgeber …
… beginnen die Fragen des Arbeitsrechts meist schon bei der Personalplanung und Stellenausschreibung. Sie führen über das Vorstellungsgespräch hin zur richtigen Gestaltung eines Arbeitsvertrages.
Ist der Vertrag dann geschlossen, entstehen vielfach Probleme bei der korrekten Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur richtigen Verfahrensweise mit einzuhaltenden Fristen beim Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung oder der sonstigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. durch Aufhebungsvertrag) – vielfach trotz bestehendem Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dabei dürfen Aspekte wie die Höhe einer möglichen Abfindung oder ein Urlaubsabgeltungsanspruch ebenso wie die Gefahr der Verhängung einer Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit nicht außer Acht gelassen werden.
Schließlich muß dann auch das Zeugnis korrekt formuliert sein, um ggf. nicht neu über einen etwaigen Zeugnisberichtigungsanspruch streiten zu müssen.
Ihre Ansprechpartner:
Andreas Meistermann
Rainer Lampe
Familienrecht
Auch wenn beim Familiengericht vielfach kein Anwaltszwang besteht: Wer sicher sein will, dass seine Rechte optimal zur Durchsetzung gebracht werden und wesentliche Aspekte nicht „vergessen“ werden, sollte auf anwaltliche Hilfe nicht verzichten.
Wir bieten solche Hilfe u. a. in folgenden Bereichen:
- Ehescheidung
- Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
- Fragen zum Sorgerecht, zur Aufenthaltsbestimmung oder Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Gestaltung von Eheverträgen
Ihre Ansprechpartner:
RA Andreas Meistermann
RA Rainer Lampe
Bußgeld/ Ordnungswidrigkeiten
In rund 3 Millionen Fällen pro Jahr ist zu schnelles Fahren der Grund für die Einleitung eines so genannten Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens.
Vielfach ist es neben der einfachen Fahrlässigkeit („Schild nicht gesehen“) der alltägliche Termindruck, der zur Geschwindigkeitsüberschreitung verleitet. Das ist im Allgemeinen noch nicht so schlimm, wenn das Bußgeld die magische Grenze von 60 € nicht erreicht.
Liegt das Bußgeld über 60 €, so geht i. d. R. die Verhängung eines oder mehrerer Punkte im Flensburger Fahrerlaubnisregister (FAER) einher. Richtig ärgerlich wird es aber da, wo mit dem Bußgeldbescheid zugleich ein Fahrverbot verhängt wird, weil dann vielfach nicht nur für LKW-Fahrer sondern auch für Arbeitnehmer oder Selbstständige die Grenze zum Härtefall (z.B. Existenzgefährdung, drohender Jobverlust) schnell erreicht ist.
Wir empfehlen, schon bei Übersendung des Anhörungsbogens, spätestens aber bei Eingang eines Bußgeldbescheides unserer Kanzlei ein Mandat durch Unterzeichnung der üblichen Vollmacht zu erteilen.
Wir werden dann unverzüglich, d. h. binnen der zweiwöchigen Frist für Sie den nötigen Einspruch gegen die im Bußgeldbescheid angeordnete Strafe bei der zuständigen Bußgeldstelle einlegen. Verbunden wird dies mit einem Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht, denn nur so ist es möglich, den Messvorgang im Einzelnen auf Messfehler, unzulässige Messungenauigkeiten oder auch Defekte des Messgerätes zu prüfen. Auch der Eichschein und ein korrektes Messprotokoll dürfen in der Verwaltungsakte nicht fehlen. Gelegentlich fehlt es auch am gültigen Ausbildungsnachweiß des eingesetzten Messbeamten.
Aber auch da, wo alle diese Punkte noch nicht schon zur Rechtswidrigkeit des Bußgeldbescheides führen, bestehen noch Möglichkeiten, der Bußgeldbescheid verhängten Strafe zu entgehen. Jeder Einzelfall ist genau zu betrachten und ggf. bestehende Besonderheiten wie z. B. Augenblicksversagen, fehlende Voreintragungen, tiefstehende Sonne, Härtefallgründe, etc. können den Ausgang des ggf. vom Richter anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung entscheidend beeinflussen.
Ihre Ansprechpartner:
RA Andreas Meistermann
RA Rainer Lampe
RA Klaus Pfefferle
Strafrecht
Wir übernehmen die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Mandaten. Unsere Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen:
1. Jugendstrafrecht
- Ein Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht, das für Jugendliche (14-18 J.) und je nach Reifegrad auch für Heranwachsende (18-21 J.) gilt,
- geprägt ist, vom Grundsatz des Erziehungsgedankens und bietet die Möglichkeit der positiven Einwirkung auf den weiteren Lebensweg (Erziehungsprinzip, § 2 JGG)
2. Betäubungsmittelrecht
- Betäubungsmittel und Drogen sind nicht gleichzusetzen, Alkohol, Nikotin und Coffein sind Drogen, werden aber vom Betäubungsmittelgesetz (BTMG) nicht erfasst
- Strafbar ist
- der Umgang mit Betäubungsmitteln (Besitz, Anbau, Herstellung und Sichverschaffen), und
- auf Erzielung von Umsatz gerichtete Taten ( Handel Treiben oder Einfuhr),
- Durch den Genuss von BTM wird ein Gefährdungspotential für Dritte mobilisiert, weil der Suchtkranke sein Handeln nicht mehr selbst kontrollieren kann. Das ist besonders problematisch
- am Arbeitsplatz,
- im Straßenverkehr, insbes. beim Führen von Fahrzeugen
- in den Elternpflichten
- Beschaffungskriminalität
3. Allgemeines Strafrecht
- Straßenverkehrsdelikte
- Unfallflucht/ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs/ Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung (im Straßenverkehr)
- Körperverletzung, Beleidigung,
- Diebstahl, Unterschlagung, Raub
- Betrug, Untreue, Urkundendelikte
- etc.
Ihr Ansprechpartner:
RA Andreas Meistermann
Strafverteidigung
In der Praxis der Strafverteidigung
ist es zunächst einmal wichtig, sich durch Akteneinsicht in die Ermittlungsakte einen Überblick über die aktuelle Situation und Rechtslage zu verschaffen. Den bekommt man nur über einen Verteidiger.
Als nächstes gilt es dann, ein realistisches Ziel der Verteidigung festzulegen. Das kann natürlich der Freispruch aber auch die Einstellung des Verfahrens entweder a) ohne Auflage (bei geringer Schuld), oder auch b) gegen Erfüllung einer Auflage (Zahlung eines Geldbetrages an eine soziale Einrichtung) sein.
Auch die Vermeidung einer Hauptverhandlung durch Anregung eines Strafbefehls kann ein wichtiges Ziel der Verteidigung sein.
Aber auch da, wo der strafrechtliche Vorwurf nicht zu entkräften ist, weil ein Straftatbestand objektiv und subjektiv verwirklicht worden ist, kann das Ziel einer milden Strafe (z. B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, Unterbringung in einer Entzugsklinik mit Anrechnung auf die Dauer einer Freiheitsstrafe, o. ä.) vielfach durch geschicktes Agieren der Verteidigung erreicht werden.
Als Verteidigungsmittel ist neben einer Konfliktverteidigung, auch an das Recht zu Schweigen, die Möglichkeit zur Abgabe einer Einlassung für den Beschuldigten in Vorverfahren, das Benennen eigener Zeugen, die Stellung von Beweisanträgen/ Beweisanregungen, Anträge auf Sachverständigengutachten oder auch an die strafmildernde Wirkung z. B. eines Geständnisses zu denken.
Eine komplexe Situation, der Sie sich nur mit einem Verteidiger an Ihrer Seite stellen sollten.
Ihr Ansprechpartner:
RA Andreas Meistermann
Verkehrsrecht und Schadensrecht
Unfallregulierung
Ein Verkehrsunfall führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Ansprüchen des Geschädigten gegen den Schädiger.
Wir kümmern uns um die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung.
Parallel erledigen wir auch die Meldung bei Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und übernehmen da, wo dies nötig ist, auch die nötige Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.
Sollte daneben auch ein Strafverfahren (wg. fahrlässiger Körperverletzung) oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (z. B. Vorwurf Rotlichtverstoß) gegen sie eingeleitet worden sein, so kümmern wir uns auch um die entsprechende Verteidigung.
Nach einem Unfall sind umgehend Beweise zu sichern (Zeugen, Fotos von der Unfallstelle, etc.), ein Gutachten zu den Reparaturkosten einzuholen, Arztberichte zu den erlittenen Verletzungen einzuholen, ggf. das Abschleppen eines Fahrzeuges zu organisieren, etc..
Grundsätzlich sollten sie bei unfallbedingten Verletzungen unbedingt einen Arzt aufsuchen und alle Verletzungen umfassend dokumentieren lassen. Gerade bei Aufprallunfällen zeigen sich Schmerzen im HWS-Bereich regelmäßig erst an den folgenden Tagen.
Lassen sie uns die Arbeit bei der Schadensabwicklung machen, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Wichtig: die Kosten unserer Tätigkeit bei der Schadensregulierung müssen als angemessene Schadensfolgekosten von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers getragen werden. Sie werden dadurch also nicht belastet.
Da, wo die Unfallverursachung streitig ist, d. h. eine Quote bei den Verursachungsbeiträgen zu erwarten ist, oder auch die Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf nötig ist, steht i. d. R. Ihre Rechtschutzversicherung zur Kostenübernahme bereit.
Achtung!
Die Haftpflichtversicherungen gehen dazu über, Geschädigte direkt nach dem Unfall telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren, bevor diese ihren Anwalt befragen oder beauftragen konnten.
Sie gaukeln die schnelle Hilfe bei der Schadensregulierung vor, schalten dann aber eigene, d. h. von ihnen bezahlte Sachverständige ein, die alle bestehenden Ermessensspielräume bei einer Begutachtung ausschließlich zu Gunsten der Versicherung nutzen. Vielfach werden auch Abfindungsangebote unterbreitet, die insbesondere eine angemessene Schmerzensgeldzahlung nicht beinhalten.
Unser Rat: Vereinbaren Sie nichts, ohne zuvor anwaltlichen Rat eingeholt zu haben.
Ihre Ansprechpartner:
RA Andreas Meistermann
RA Rainer Lampe
RA Klaus Pfefferle
Mietrecht
Ein Mietvertrag ist die gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung z. B. einer Wohnung oder eines Hauses gegen ein Entgelt.
Im Mietrecht vertreten wir Sie umfassend sowohl in Fragen, die private Mietverhältnisse betreffen, wie auch in Angelegenheiten des gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Der Kern unserer anwaltlichen Tätigkeit besteht dabei insbesondere in der Durchsetzung und Abwehr von
- Kündigung des Mietverhältnisses (z. B. wegen Eigenbedarf)
- Räumung des Mietobjektes (Ausführung von Schönheitsreparaturen, Regulierung bei Beschädigungen in der Wohnung),
- Mängelrechte: Mietminderung bei Schäden in der Wohnung (Schimmelbefall),
- Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauchs,
- Mieterhöhung
- Nebenkostenrechnung
- Rückgewähr der Kaution
Darüber hinaus können Sie uns selbstverständlich auch mit der Gestaltung und Prüfung von Wohnraummietverträgen und gewerblichen Pacht- und Mietverhältnissen sowie sämtlicher sich hieraus ergebender Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beauftragen.
In allen diesen Fällen ist die fachlich versierte Auskunft und Beratung durch einen ausgebildeten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.
Ihre Ansprechpartner sind:
RA Lampe
RA Meistermann
Baurecht
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten. Insbesondere zwischen dem Bauherrn, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und z. B. Bauunternehmern oder Handwerkern, die ein Bauwerk planen oder mit der Ausführung beauftragt sind.
Neben den allgemeinen Fragen zum Baurecht sind unsere Schwerpunktthemen:
- Überprüfung von Bauverträgen,
- Durchsetzung von begründeten Gewährleistungsansprüchen bzw. Abwehr von unbegründeten Gewährleistungsansprüchen,
- Maßnahmen zur außergerichtlichen und gerichtlichen Beweissicherung,
- Durchsetzung – Abwehr von Mängelansprüchen,
- Durchsetzung von Werklohnforderungen,
- sämtliche baurechtlichen Problemstellungen.
Ihre Ansprechpartner:
RA. Klaus Pfefferle
Rainer Lampe
Erbrecht
Durch unklare Testamente und Regelungen für den Erbfall entsteht häufig Streit in der Familie und zwischen den Erben. Häufig werden auch vom Erblasser gewünschte Ziele nicht erreicht.
Wir sind Ihnen bei der Abfassung von Testamenten sowie der Analyse der Interessenlage behilflich und finden für Sie die besten Lösungen, sodass Ihr Wille auch umgesetzt wird.
Eine besondere Herausforderung stellt die Vererbung von Unternehmen oder Immobilien dar. Durch das lange Aufschieben und Nichtbehandeln dieses Themas werden Unternehmen häufig vor existenzielle Fragen gestellt.
- Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragen des Erbrechts, also insbesondere, wenn es um
- die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Erbe oder einem Pflichtteil,
- die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen,
- die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft,
- die Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testaments oder
- die Prüfung von Wirksamkeit und Anfechtungen von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen geht.
Ansprechpartner:
RA. Klaus Pfefferle
RA. Rainer Lampe
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht regelt alle Fragen rund um den Immobilien- und Grundstückskauf. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Bereich das Grundstücks- und Grundstücksverkehrsrecht, das private Baurecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Schwerpunkte:
- Immobilien- und Grundstückskauf,
- Eigentumsübertragung,
- Grundstückseigenschaften,
- Grundbucheintrag,
- Immobilienkaufvertrag,
- Grundstückskaufvertrag,
- Dienstbarkeiten,
- Nießbrauch,
- Grundschuld,
- Eigentumsübergang (Auflassung).
Ihr Ansprechpartner:
RA Klaus Pfefferle
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherern.
Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen:
- Kraftfahrtversicherung,
- Wohngebäudeversicherung,
- Unfallversicherung,
- Lebensversicherung,
- Berufsunfähigkeitsversicherung.
Schwerpunkte:
• Beratung und Betreuung im privaten und gewerblichen Bereich (z. B. Versicherungsumfang, Schadensfall, Kündigung),
• Regulierung von Versicherungsansprüchen nach Eintritt eines Versicherungsfalls im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Ihre Ansprechpartner:
RA Rainer Lampe
Forderungsbereich/Inkasso
Sie sind ein Unternehmer, haben sämtliche Leistungen ordnungsgemäß und zur Zufriedenheit des Kunden erbracht. Nur der Kunde zahlt nicht! Ihre Meinungen sind erfolglos geblieben. Jetzt bedarf es des Forderungseinzugs. Wir bieten Ihnen umfassende, schnelle und fachkundige Unterstützungen. Egal, ob es um die gerichtliche Beitreibung von Forderungen oder außergerichtliches Inkasso geht.
Im Gegensatz zu vielen Inkassounternehmen prüfen wir vor der gerichtlichen Geltendmachung Ihre Forderung auf Plausibilität und Durchsetzbarkeit, bevor kostenträchtige Maßnahmen eingeleitet werden.
Wir bieten Ihnen vom Inkassoschreiben über die Beantragung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides bis zur Durchführung des streitigen Gerichtsverfahrens eine Betreuung aus einer Hand. Da Rechtsanwälte Sie anders als Inkassounternehmen auch im streitigen Gerichtsverfahren vertreten dürfen, werden bei uns Reibungs- und Informationsverluste durch die Weitergabe von Akten vermieden. Außerdem fallen keine doppelten Kosten an, wie dies sonst bei einem Wechsel von beauftragten Inkassounternehmen geschehen kann.
Egal, ob es sich um eine einzelne Forderung oder eine Vielzahl handelt, wir bieten Ihnen eine individuelle und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung an. Sollten Sie uns mit der massenweisen Beitreibung von Forderungen beauftragen, stellen wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung und einen persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung. So erreichen wir, dass das Inkasso mit dem geringstmöglichen Aufwand für Sie abgewickelt werden kann.
Ansprechpartner:
RA. Rainer Lampe
RA. Andreas Meistermann
Verwaltungsrecht
Die Behörden als Verwaltung des Staates treten dem einzelnen Bürger oft aus einer überlegenen Position gegenüber. Der Einzelne fühlt sich manchmal wehrlos ausgeliefert. Dabei gelten auch hier genaue Regeln, was der Einzelne hinnehmen muss und was nicht. Es ist daher wichtig einen fachkundigen Berater an seiner Seite zu haben, der dem Betroffenen seine Rechte aufzeigt und sie für ihn durchsetzt.
Schwerpunkte:
- Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir entwerfen und überprüfen für Sie Gesellschaftsverträge und beraten Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens. Wir beraten und vertreten Sie bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen.
Schwerpunkte:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und Genossenschaft bei der Beendigung von Geschäftsführerdienstverträgen und Abberufungen,
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Handelsvertreterprovisionsansprüchen.
Ansprechpartner:
RA. Klaus Pfefferle
RA. Rainer Lampe
Computerrecht
Schwerpunkte:
- Gestaltung von EDV-Verträgen
- Rechtsfragen der Computerbranche im Internationalen Rechtsverkehr
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Hard- und Softwareverträgen
- Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrecht in der EDV
- Online- und Internetrecht
- Recht der Telekommunikations- und elektronischen Informationsdienste
Ansprechpartner:
Andreas Meistermann
Wettbewerbsrecht
Schwerpunkte:
- Beratung von Firmen und Agenturen in der Produkt-Werbung
- Führung von Wettbewerbsprozessen
Ansprechpartner:
Andreas Meistermann
Markenrecht
Schwerpunkte:
- Internationale und Nationale Markenanmeldungen
- Markenrecherche
- Widerspruchsverfahren bei internationalen und nationalen Markenbehörden
- Markenprozesse
- Beratung in allen Markenrechtsangelegenheiten
- Markenrecht im Internet
Ansprechpartner:
Andreas Meistermann
Reiserecht
Schwerpunkte:
- Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Reisemängeln
Ansprechpartner:
Andreas Meistermann